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Das TEAM

Als Mitarbeiter stehen Ihnen derzeit eine Sozialpädagogin,ein psychologe, drei staatl. Anerkannter Erzieher/in, und zwei Auszubildende zur Verfügung.
Weiteres Fachpersonal wird auf die individuellen Bedürfnisse im Einzelfall für die Kinder-/Jugendlichen herangezogen. Bsp. Psychologin; Logopädin etc..
Alle Mitarbeiter arbeiten im Schicht- und Wechseldienst. Da es auch betreuungsfreie Zeiten am Vormittag während der Schulzeit gibt, können am Nachmittag auch viele Dienste mit doppelter Personalausstattung besetzt werden.
Alle Mitarbeiter müssen erweiterte Führungszeugnisse -ohne Eintragung- vorlegen, sowie eine Erklärung im Sinne des §72a SGB VIII schriftlich abgeben.
Mit dem örtlichen Jugendamt Ostprignitz-Ruppin, wurde ein Vereinbarung zur Umsetzung der §§8a Abs.2 und 72a SGB VIII zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung getroffen.

 

Leitlinien zu unserer pädagogischen Aufgabenstellung

- Grundlegende Rechte von Kindern und Jugendlichen in unserer Heimerziehung

Die Kinder /Jugendliche sind Personen mit eigener Würde. Sie haben das Recht auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
Sie haben das Recht, sich in allen Angelegenheiten der Erziehung und Entwicklung an das Jugendamt zu wenden.
Die Grundrecht werden den Kindern und Jugendlichen uneingeschränkt und unabhängig vom Alter und Einsichtsfähigkeit garantiert. Mit der Aufnahme eines Kindes / Jugendlichen zur Erziehung nach §34 SGB VIII werden keine grundrechtsbeschränkenden Sachverhalte begründet.
Das Recht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit und auf die Freiheit des religösen und weltanschaulichen Bekenntnisses wird gewahrt Soweit Kinder/Jugendliche einer Religionsgemeinschaft angehören, wird ihnen die Möglichkeit gegeben, ihre Religion auszuüben.
Die Kinder/Jugendlichen haben das Recht, ihre Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und sich umfassend zu informieren. Sie haben das Recht, Eigentum im Rahmen ihrer Geschäftsfähigkeit zu erwerben.
Eine Interessenvertretung der Kinderr/Jugendlichen wird in unserer Einrichtung zugelassen und unterstützt. (Bsp. Bildung von Gremien, die Mitwirkung der Kinder/Jugendlichen welche Angelegenheiten des Heimlebens dienen, werden gefördert)
Alle unsere Kinder/Jugendlichen haben dss Recht, sich zu beschweren. Wird ihre Beschwerde einrichtungsintern oder vom zuständigen Jugendamt nicht abgeholfen, haben sie natürlich das Recht, sich an die für die Aufsicht zuständige Stelle zu beschweren.